Endlich: Urteil zu Werbemails – einmaliger Kontakt reicht nicht!
Gut, dass ich das gerade bei golem.de lese, sonst hätte ich mich heute um ein Häppchen Freude gebracht.
Endlich geht es den Unternehmen, die einfach, aufgrund eines einmaligen E-Mail-Kontaktes, Newsletter an einen verschicken, etwas an den “Hintern”. Ein Arzt aus München hat erfolgreich geklagt und so vielleicht ein Stückchen Umdenken mit gestaltet.
Ich habe auch oft Lust, den Anwalt meines Vertrauens anzurufen und mir echt lästige Newsletter-Versender aus der Box zu schaffen.
Also bin ich happy mit dem Urteil
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