BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis

27. März 2007
Geschrieben von: frankie




Nun hat der Bundesgerichtshof gesprochen und golem.de erklärt den Sachverhalt.

Zitat golem.de:

“Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Verantwortlichkeit von Betreibern von Meinungsforen im Internet beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. ”

Also nix mit all den Versteckspielern, die ihre Identität um jeden Preis verstecken wollen. Da hilft nur eines: nicht am Forum teilnehmen lassen.

Be better :-)

Tags:



Hinweis für unsere Leser:

Dieses Blog wird nicht mehr weitergeführt!

Wir bloggen jetzt im INCONET-Tagebuch!

Wir freuen uns, Sie dort begrüssen zu dürfen!







Ähnliche Artikel:

Comments are closed.

Suchen und Finden