BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis
Nun hat der Bundesgerichtshof gesprochen und golem.de erklärt den Sachverhalt.
Zitat golem.de:
“Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Verantwortlichkeit von Betreibern von Meinungsforen im Internet beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. ”
Also nix mit all den Versteckspielern, die ihre Identität um jeden Preis verstecken wollen. Da hilft nur eines: nicht am Forum teilnehmen lassen.
Be better
Hinweis für unsere Leser:
Dieses Blog wird nicht mehr weitergeführt!
Wir bloggen jetzt im INCONET-Tagebuch!
Wir freuen uns, Sie dort begrüssen zu dürfen!
Ähnliche Artikel:
- » Piwik mit Empfehlung von Datenschützern?
- » Die Verwendung von Google Analytics bald strafbar?
- » Webmaster Friday und JMStV - wollen wir ein besseres Gesetz machen?
- » JMStV - Unruhe bei Bloggern und die Folgen für das eigene Blog oder Homepage
- » Facebook Like-Button verstösst gegen deutsches Datenschutzrecht
- » Vorratsdatenspeicherung - Bundesverfassungsgericht untersagt sie?